Politik in Marokko

Politik in Marokko

Marokko, offiziell Al-Mamlaka al-maghribiya, ist ein Königreich im nordwestlichen Teil des afrikanischen Kontinents. Auf einer Fläche von 459.000 Quadratkilometern leben rund 32 Millionen Einwohner.

Marokkos Politik

Seit dem Jahre 1999 ist das Staatsoberhaupt Marokkos der König Mohammed VI. Dieser ist der Alawiden-Dynastie zugehörig. Der marokkanische König gilt als das weltliche und geistige Staatsoberhaupt und zugleich ist er der Oberbefehlshaber über die marokkanischen Streitkräfte. Der König des Landes ist dabei für die Ernennung des Ministerpräsidenten zuständig. Dieser wird in der Regel zuvor von der stärksten Partei des Parlamentes vorgeschlagen. Seit dem Jahre 2007 ist Abbas al-Fassi der Ministerpräsident Marokkos. Neben der Ernennung des Ministerpräsidenten werden auch die einzelnen Minister vom König ausgewählt, das Kabinett ist von der Zustimmung des Königs abhängig und dieser ist berechtigt, den Ausnahmezustand zu verhängen oder das Parlament aufzulösen. Somit hat der marokkanische König deutlich weitergehende politische Rechte, als vergleichsweise die Monarchen Europas. Allerdings ist es in der Praxis nicht der König, welcher für die Tagesgeschäfte verantwortlich ist, sondern der Ministerpräsident.

Parlament

Das Parlament Marokkos setzt sich seit der Reform der Verfassung im Jahre 1996 aus zwei Kammern zusammen, nämlich einerseits aus der Nationalversammlung und andererseits aus dem Senat. Die Nationalversammlung setzt sich dabei aus insgesamt 325 Mitgliedern zusammen, welche für jeweils fünf Jahre gewählt werden. Dabei müssen mindestens 30 Mitglieder der Nationalversammlung Frauen sein. Die Nationalversammlung verfügt über das Recht, durch eine 2/3 Mehrheit dem Ministerpräsidenten das Misstrauen auszusprechen. Der Senat hingegen besteht aus insgesamt 270 Mitgliedern, welche nach der Wahl für die Dauer von neun Jahren im Amt bleiben. Der König des Landes muss dabei sämtlichen Gesetzen, welche vom Parlament verabschiedet werden, zustimmen. Neben diesem beiden Kammern existieren auch beratende Organe, welche die Bereiche Soziales, Wirtschaftliches und Verfassungsrechtliches abdecken. In Marokko existiert zudem eine Parteienlandschaft. Zu den bedeutenden politischen Parteien Marokkos zählen vor allem die USFP, USFP, PI und die PPS.

Wahlberechtige

Als wahlberechtigt gelten in Marokko alle Staatsbürger, welche mindesten 20 Jahre alt sind. Die Parlamentschaftswahlen in Marokko gelten dabei als frei und fair. Allerdings ist die Wahlbeteiligung in Marokko sehr gering. So gaben zum Beispiel bei der Wahl im Jahre 2007 nur rund 37 Prozent der wahlberechtigten Marokkaner ihre Stimme ab. Von diesen abgegebenen Stimmen waren zugleich rund 19 Prozent ungültig.

 

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